Auf vielen Webseiten sieht man, dass die Datenschutzerklärung der Webseite an der ein oder anderen Stelle mit Checkboxen „zum Anhaken“ vorgelegt wird. Ein aktuelles Urteil legt nun dar, dass dieses Vorgehen sehr problematische Folgen für den Betreiber der Webseite haben kann. In diesem Artikel erfahren Sie, worin das Problem besteht und was Sie dringend tun sollten.

Kammergericht Berlin: Bestätigung der Datenschutzerklärung sind AGB

Häufig wird am Ende eines Registrierungsprozesses in einem Kundenkonto oder beim Absenden einer Nachricht in einem Kontaktformular auf der Webseite die Datenschutzerklärung mit Kontrollkästchen (sog. Checkboxen) abgefragt wie bspw.: „Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung“ oder „Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und stimme ihr zu“. Am Anfang dieser Sätze, die meist auch eine Verlinkung auf die Datenschutzerklärung enthalten, findet sich zudem ein Checkboxen, die vom User aktiv angehakt werden muss.

In dieser oben beschriebenen Vorgehensweise sieht das Kammergericht Berlin in der Datenschutzerklärung nun Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Dies hat gravierende Konsequenzen für den Betreiber der Webseite. Denn AGB sind nicht mehr einseitig änderbar. Dies bedeutet: Falls der Webseitenbetreiber die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf der Webseite ändert, indem er z. B. neue Tools implementiert, geht dies nicht mehr einseitig. Es wäre vielmehr die erneute Zustimmung von den Usern erforderlich, was zu erheblichen Problemen in der Praxis führen würde. Zudem hat der Bundesgerichtshof vor Kurzem entschieden, dass eine Zustimmungsfiktion zu Änderungen der AGB unwirksam ist.

Überprüfen Sie die Checkboxen Ihre Webseite

Als Betreiber einer Webseite oder App sollten Sie nun dringend prüfen, wie Sie Ihre Datenschutzerklärung einbinden. Übrigens: Was Sie grundsätzlich bei der Überprüfung Ihrer Datenschutzerklärung beachten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Ansonsten sollten Sie statt der Checkbox zum Anhaken der Datenschutzerklärung einfach eine Verlinkung auf die Datenschutzerklärung einbauen. Diese könnte z.B. mit folgendem Satz angeboten werden: „Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis“. Somit verhindern Sie, dass Ihre Datenschutzerklärung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird und umgehen das oben dargelegte Problem.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Schreiben Sie uns gerne unter: info@sidit.de

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