Künstliche Intelligenz ist längst im Alltag von Unternehmen angekommen – oft als scheinbar kleines Update in bereits genutzten Tools. Plötzlich gibt es eine „KI-Unterstützung", einen „Copilot" oder „Smart Suggestions". Genau hier lauern datenschutzrechtliche Risiken.
Verantwortlichkeiten beim Einsatz von KI-Funktionen
Im Unternehmen beginnt datenschutzkonformer KI-Einsatz immer bei der Geschäftsführung. Sie sollte einen KI-Beauftragten oder ein KI-Team benennen. Zentrale Grundlage ist eine KI-Leitlinie.
KI-Leitlinie, -Register und Toolliste
Das KI-Team erstellt und pflegt eine zentrale Toolliste inklusive KI-Register. Zu jedem Tool werden Zweck, Datenarten, Rechtsgrundlagen und KI-Features dokumentiert.
Tool Owner als Frühwarnsystem
Für jedes Tool gibt es eine verantwortliche Person, die Produktankündigungen und Release Notes beobachtet und das KI-Team über neue KI-Funktionen informiert.
Prüfschritte bei neuen KI-Funktionen
Bei neuen KI-Funktionen wird geklärt, ob personenbezogene Daten betroffen sind. Vertragliche Grundlagen, Rechtsgrundlage, Informationspflichten und das Verarbeitungsverzeichnis werden geprüft.
Kriterienkatalog und Datenschutz-Folgenabschätzung
Risiken werden anhand eines Kriterienkatalogs bewertet. Prüfen Sie vor dem Einsatz, ob die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für betroffene Personen mit sich bringt. Mehrere Risikokriterien sind ein starkes Indiz für eine DSFA nach Art. 35 DSGVO; zwei Kriterien sind eine Orientierung, keine starre gesetzliche Grenze. Beachten Sie die einschlägigen Muss-Listen der Aufsichtsbehörden und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung.
KI-Richtlinie, Schulung & Sensibilisierung
Eine unternehmensweite KI-Richtlinie beschreibt, welche KI-Funktionen erlaubt sind und welche Inhalte nicht über KI verarbeitet werden dürfen.
Kennzeichnungspflichten
Die KI-Verordnung verlangt Transparenz- und Kennzeichnungspflichten: KI-generierte Inhalte müssen als solche erkenntlich sein.




