Die KI-Verordnung gilt – jetzt kommt es auf die konkrete Rolle an.
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Rolle, Inhalt und Ausnahmen entscheiden über die konkrete Pflicht. Die Hochrisiko-Termine wurden durch VO (EU) 2026/1744 verschoben.
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Der EU AI Act (Verordnung 2024/1689) ist die weltweit erste umfassende KI-Regulierung. Sie klassifiziert KI-Systeme nach Risiko und trifft nahezu jedes Unternehmen, das KI einsetzt – vom Chatbot auf der Website bis zur KI-gestützten Bewerberauswahl. Die Änderung durch VO (EU) 2026/1744 gilt seit dem 27. Juli 2026. Sie hat den Zeitplan für Hochrisikoanforderungen geändert; die Transparenzpflichten gelten seit 2. August 2026.
2. August 2026 – jetzt scharf
Bei direkter KI-Interaktion, synthetischen Inhalten und Deepfakes sind Rolle, Inhaltsart, Veröffentlichung und gesetzliche Ausnahmen getrennt zu prüfen.
Hochrisiko: mehr Zeit, mehr Vorlauf
Die Hochrisikoanforderungen gelten grundsätzlich ab 2.12.2027 (Anhang III) bzw. 2.8.2028 (Anhang I). Besondere Übergangsregeln können zusätzlich greifen.
Was gilt wann wirklich?
Die Änderung durch VO (EU) 2026/1744 gilt seit dem 27. Juli 2026. Art. 50 gilt seit dem 2. August 2026.
Verbote & KI-Kompetenz
Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) und Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz (Art. 4) gelten bereits. Seit 27. Juli 2026 verlangt Art. 4 kein garantiertes individuelles Kompetenzniveau mehr.
GPAI & Governance
Pflichten für Anbieter von KI-Basismodellen (GPAI, Art. 53–55) sowie das Sanktionskapitel und die EU-Governance.
Transparenzpflichten scharf
Transparenzpflichten (Art. 50) gelten: Chatbots geben sich als KI zu erkennen, KI-generierte Inhalte werden maschinenlesbar gekennzeichnet, Deepfakes und KI-Texte werden offengelegt. Anbieter von Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 bis zum 2. Dezember 2026 umsetzen (Art. 111 Abs. 4). Für Betreiber gilt keine solche Übergangsfrist. Bußgeld: bis 15 Mio. € oder 3 % des Weltumsatzes. Außerdem gelten bereits: GPAI-Bußgelder und KI-Reallabore.
Hochrisiko-KI nach Anhang III
Hochrisiko-KI nach Anhang III – z. B. KI im Recruiting, bei Kreditentscheidungen, in der Bildung – ab 2. Dezember 2027. Für Hochrisiko-KI nach Anhang I gilt der 2. August 2028.
Hochrisiko-KI nach Anhang I
Hochrisiko-KI nach Anhang I – KI als Sicherheitsbauteil in Produkten (Medizinprodukte, Maschinen, Spielzeug …). Die Änderung durch VO (EU) 2026/1744 gilt seit 27. Juli 2026; besondere Übergangsregeln können zusätzlich greifen.
Die offiziellen EU-Kennzeichen
Seit dem 10. Juni 2026 stellt die EU-Kommission offizielle Icons für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte bereit – als Teil des Code of Practice zu Art. 50 KI-VO. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos, eine Quellenangabe ist nicht nötig. Verpflichtend ist nur die Kennzeichnung selbst.
Basis-Icon
Wenn KI an der Erstellung eines Deepfakes (Bild, Audio, Video) oder eines veröffentlichten Textes beteiligt war.
Vollständig KI-generiert
Für Inhalte, die komplett von KI erzeugt wurden – ohne menschliche Elemente.
Teilweise KI-verändert
Für echte Inhalte, die mit KI so bearbeitet wurden, dass ein Deepfake oder ein relevanter Text entsteht.
Praxis-Tipp: Wenn Sie ein Icon verwenden, sollte es spätestens bei der ersten Wahrnehmung klar erkennbar sein. Verpflichtend ist die Offenlegung nach Art. 50 KI-VO – nicht ein bestimmtes Icon. Achten Sie darauf, dass die Kennzeichnung direkt in den Inhalt eingebettet ist und auch beim Teilen oder Herunterladen erhalten bleibt. Bei offensichtlich künstlerischen oder satirischen Werken genügt eine Offenlegung, die die Darbietung nicht beeinträchtigt. Denken Sie auch an Barrierefreiheit: Alt-Text bzw. ARIA-Label für das Icon, damit die Kennzeichnung auch mit assistiven Technologien wahrnehmbar ist.
Wichtig für deutsches Publikum: Die offiziellen Icons existieren bisher nur mit englischem Text („AI GENERATED“, „AI MODIFIED“) – deutsche Sprachfassungen gibt es nicht. Da die Kennzeichnung für die angesprochenen Verkehrskreise klar verständlich sein muss, empfehlen wir, das Icon mit einem kurzen deutschen Texthinweis zu kombinieren – etwa „KI-generiert“ oder „Mit KI verändert“. Das Icon allein begründet nach Klarstellung der Kommission noch keine Rechtskonformität; auch die Nutzertests der Kommission zeigen, dass die Verständlichkeit erst mit begleitendem Textlabel deutlich steigt.
Quelle: EU-Kommission, „EU Icons for labelling AI-generated content“ (Stand: 10.6.2026).
KI-VO-Check: Wo stehen Sie?
In 7 kurzen Schritten prüfen Sie, welche Pflichten der KI-Verordnung Ihr Unternehmen konkret treffen – und wo Handlungsbedarf besteht.
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Stand: 10/2026
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