EU-Verordnung 2024/1689 · Stichtag 2. August 2026

    Die KI-Verordnung gilt – jetzt kommt es auf die konkrete Rolle an.

    Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Rolle, Inhalt und Ausnahmen entscheiden über die konkrete Pflicht. Die Hochrisiko-Termine wurden durch VO (EU) 2026/1744 verschoben.

    Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert oder übertragen.

    Der EU AI Act (Verordnung 2024/1689) ist die weltweit erste umfassende KI-Regulierung. Sie klassifiziert KI-Systeme nach Risiko und trifft nahezu jedes Unternehmen, das KI einsetzt – vom Chatbot auf der Website bis zur KI-gestützten Bewerberauswahl. Die Änderung durch VO (EU) 2026/1744 gilt seit dem 27. Juli 2026. Sie hat den Zeitplan für Hochrisikoanforderungen geändert; die Transparenzpflichten gelten seit 2. August 2026.

    2. August 2026 – jetzt scharf

    Bei direkter KI-Interaktion, synthetischen Inhalten und Deepfakes sind Rolle, Inhaltsart, Veröffentlichung und gesetzliche Ausnahmen getrennt zu prüfen.

    Hochrisiko: mehr Zeit, mehr Vorlauf

    Die Hochrisikoanforderungen gelten grundsätzlich ab 2.12.2027 (Anhang III) bzw. 2.8.2028 (Anhang I). Besondere Übergangsregeln können zusätzlich greifen.

    Was gilt wann wirklich?

    Die Änderung durch VO (EU) 2026/1744 gilt seit dem 27. Juli 2026. Art. 50 gilt seit dem 2. August 2026.

    2. Feb 2025
    gilt bereits

    Verbote & KI-Kompetenz

    Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) und Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz (Art. 4) gelten bereits. Seit 27. Juli 2026 verlangt Art. 4 kein garantiertes individuelles Kompetenzniveau mehr.

    2. Aug 2025
    gilt bereits

    GPAI & Governance

    Pflichten für Anbieter von KI-Basismodellen (GPAI, Art. 53–55) sowie das Sanktionskapitel und die EU-Governance.

    2. Aug 2026
    JETZT

    Transparenzpflichten scharf

    Transparenzpflichten (Art. 50) gelten: Chatbots geben sich als KI zu erkennen, KI-generierte Inhalte werden maschinenlesbar gekennzeichnet, Deepfakes und KI-Texte werden offengelegt. Anbieter von Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 bis zum 2. Dezember 2026 umsetzen (Art. 111 Abs. 4). Für Betreiber gilt keine solche Übergangsfrist. Bußgeld: bis 15 Mio. € oder 3 % des Weltumsatzes. Außerdem gelten bereits: GPAI-Bußgelder und KI-Reallabore.

    2. Dez 20272. Aug 2026
    NEUER TERMIN

    Hochrisiko-KI nach Anhang III

    Hochrisiko-KI nach Anhang III – z. B. KI im Recruiting, bei Kreditentscheidungen, in der Bildung – ab 2. Dezember 2027. Für Hochrisiko-KI nach Anhang I gilt der 2. August 2028.

    2. Aug 20282. Aug 2027
    NEUER TERMIN

    Hochrisiko-KI nach Anhang I

    Hochrisiko-KI nach Anhang I – KI als Sicherheitsbauteil in Produkten (Medizinprodukte, Maschinen, Spielzeug …). Die Änderung durch VO (EU) 2026/1744 gilt seit 27. Juli 2026; besondere Übergangsregeln können zusätzlich greifen.

    Die offiziellen EU-Kennzeichen

    Seit dem 10. Juni 2026 stellt die EU-Kommission offizielle Icons für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte bereit – als Teil des Code of Practice zu Art. 50 KI-VO. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos, eine Quellenangabe ist nicht nötig. Verpflichtend ist nur die Kennzeichnung selbst.

    EU-Kennzeichen: Basis-Icon

    Basis-Icon

    Wenn KI an der Erstellung eines Deepfakes (Bild, Audio, Video) oder eines veröffentlichten Textes beteiligt war.

    EU-Kennzeichen: Vollständig KI-generiert

    Vollständig KI-generiert

    Für Inhalte, die komplett von KI erzeugt wurden – ohne menschliche Elemente.

    EU-Kennzeichen: Teilweise KI-verändert

    Teilweise KI-verändert

    Für echte Inhalte, die mit KI so bearbeitet wurden, dass ein Deepfake oder ein relevanter Text entsteht.

    Praxis-Tipp: Wenn Sie ein Icon verwenden, sollte es spätestens bei der ersten Wahrnehmung klar erkennbar sein. Verpflichtend ist die Offenlegung nach Art. 50 KI-VO – nicht ein bestimmtes Icon. Achten Sie darauf, dass die Kennzeichnung direkt in den Inhalt eingebettet ist und auch beim Teilen oder Herunterladen erhalten bleibt. Bei offensichtlich künstlerischen oder satirischen Werken genügt eine Offenlegung, die die Darbietung nicht beeinträchtigt. Denken Sie auch an Barrierefreiheit: Alt-Text bzw. ARIA-Label für das Icon, damit die Kennzeichnung auch mit assistiven Technologien wahrnehmbar ist.

    Wichtig für deutsches Publikum: Die offiziellen Icons existieren bisher nur mit englischem Text („AI GENERATED“, „AI MODIFIED“) – deutsche Sprachfassungen gibt es nicht. Da die Kennzeichnung für die angesprochenen Verkehrskreise klar verständlich sein muss, empfehlen wir, das Icon mit einem kurzen deutschen Texthinweis zu kombinieren – etwa „KI-generiert“ oder „Mit KI verändert“. Das Icon allein begründet nach Klarstellung der Kommission noch keine Rechtskonformität; auch die Nutzertests der Kommission zeigen, dass die Verständlichkeit erst mit begleitendem Textlabel deutlich steigt.

    Quelle: EU-Kommission, „EU Icons for labelling AI-generated content“ (Stand: 10.6.2026).

    KI-VO-Check: Wo stehen Sie?

    In 7 kurzen Schritten prüfen Sie, welche Pflichten der KI-Verordnung Ihr Unternehmen konkret treffen – und wo Handlungsbedarf besteht.

    Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert oder übertragen.

    Rechtlicher Hinweis

    Die Checks geben eine erste Orientierung anhand Ihrer Angaben und ausgewählter Kriterien. Sie prüfen weder Unterlagen noch die tatsächliche Umsetzung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Für eine belastbare Einordnung Ihres konkreten Falls berät Sie die SiDIT legal GbR.

    Stand: 10/2026

    // FAQ

    Häufige Fragen zur KI-Verordnung

    Seit der Änderung durch VO (EU) 2026/1744 müssen Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer beauftragter Personen zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen muss nicht garantiert werden. Geeignete Einweisungen, Lernangebote und fachliche Unterstützung richten sich nach Aufgaben, Vorkenntnissen und Einsatzrisiken.

    Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO. Bei direkter KI-Interaktion, synthetischen Inhalten und Deepfakes sind Rolle, Inhaltsart und gesetzliche Ausnahmen getrennt zu prüfen. Die Änderung durch VO (EU) 2026/1744 gilt seit dem 27. Juli 2026: Hochrisikoanforderungen gelten grundsätzlich ab 2. Dezember 2027 für Systeme nach Art. 6 Abs. 2 und Anhang III sowie ab 2. August 2028 für Systeme nach Art. 6 Abs. 1 und Anhang I. Besondere Übergangsregeln können zusätzlich greifen.

    Die Änderung durch VO (EU) 2026/1744 gilt seit dem 27. Juli 2026. Art. 50 gilt seit dem 2. August 2026. Hochrisikoanforderungen gelten grundsätzlich ab 2. Dezember 2027 für Systeme nach Art. 6 Abs. 2 und Anhang III sowie ab 2. August 2028 für Systeme nach Art. 6 Abs. 1 und Anhang I. Anbieter von vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachten Systemen, die synthetische Inhalte erzeugen, müssen Art. 50 Abs. 2 nach Art. 111 Abs. 4 bis 2. Dezember 2026 erfüllen. Besondere Übergangsregeln können zusätzlich greifen.

    Verbotene Praktiken: bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Verstöße gegen Transparenz- und weitere Pflichten: bis 15 Mio. € oder 3 %. Falschauskünfte: bis 7,5 Mio. € oder 1 %. Für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag.

    Ja. Ab dem 2. August 2026 müssen Menschen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren (Art. 50 Abs. 1 KI-VO), außer es ist offensichtlich. Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion klar und erkennbar erfolgen.

    Eine echte Rückwirkung gibt es nicht: Was vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurde, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung kein Verstoß. Aber: Inhalte, die danach weiterhin online abrufbar sind, werden nach strenger Lesart fortlaufend öffentlich zugänglich gemacht – und alles, was nach dem Stichtag erneut geteilt, beworben oder wiederverwendet wird, ist ohnehin eine neue Veröffentlichung. Unsere Empfehlung: risikobasierte Inventur. Fotorealistische Personendarstellungen und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sollten einen sichtbaren Hinweis erhalten, solange sie online bleiben; erkennbar dekorative KI-Illustrationen sind risikoarm.

    Die EU-Icons sind eine freiwillige Möglichkeit zur Kennzeichnung. Unterzeichner des Code of Practice setzen dessen Maßnahmen um; bei Verwendung der Icons beachten sie die zugehörigen Gestaltungsvorgaben. Entscheidend ist, dass die Offenlegung die Anforderungen des Art. 50 KI-VO erfüllt.