Die KI-Verordnung kommt – aber anders, als viele denken.
Am 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten des EU AI Act – für Chatbots, KI-Bilder, KI-Texte und Deepfakes. Die Hochrisiko-Pflichten wurden dagegen verschoben. Wissen Sie, was für Ihr Unternehmen gilt?
Der EU AI Act (Verordnung 2024/1689) ist die weltweit erste umfassende KI-Regulierung. Sie klassifiziert KI-Systeme nach Risiko und trifft nahezu jedes Unternehmen, das KI einsetzt – vom Chatbot auf der Website bis zur KI-gestützten Bewerberauswahl. Mit dem „Digital Omnibus on AI" hat sich der Fahrplan zuletzt verändert: Manche Pflichten wurden verschoben – die entscheidenden aber greifen jetzt.
2. August 2026 – jetzt scharf
Transparenzpflichten für Chatbots, KI-Inhalte und Deepfakes gelten ab diesem Tag. Bußgelder bis 15 Mio. € oder 3 % des Weltumsatzes.
Hochrisiko: mehr Zeit, mehr Vorlauf
Die Hochrisiko-Pflichten wurden auf 2.12.2027 (Annex III) bzw. 2.8.2028 (Annex I) verschoben. Ihr Aufbau dauert aber 12–18 Monate – vorbereiten heißt jetzt.
Was gilt wann wirklich?
Der „Digital Omnibus on AI" ändert den Fahrplan der KI-Verordnung: politisch final beschlossen (Rat, 29.6.2026), rechtsverbindlich mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Das Entscheidende: Der 2. August 2026 bleibt für die Transparenzpflichten – und die betreffen fast jedes Unternehmen.
Verbote & KI-Kompetenz
Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) – u. a. Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Social Scoring – und die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) für alle Unternehmen, die KI einsetzen.
GPAI & Governance
Pflichten für Anbieter von KI-Basismodellen (GPAI, Art. 53–55) sowie das Sanktionskapitel und die EU-Governance.
Transparenzpflichten scharf
Transparenzpflichten (Art. 50): Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, KI-generierte Inhalte müssen maschinenlesbar gekennzeichnet, Deepfakes und KI-Texte offengelegt werden. Bußgeld: bis 15 Mio. € oder 3 % des Weltumsatzes. Außerdem: GPAI-Bußgelder werden scharf, KI-Reallabore starten.
Hochrisiko-KI nach Annex III
Hochrisiko-KI nach Annex III – z. B. KI im Recruiting, bei Kreditentscheidungen, in der Bildung. Anbieter- und Betreiberpflichten (Art. 8–27) greifen später – die Umsetzung braucht aber jetzt schon Vorlauf. *Omnibus-Änderung, vorbehaltlich Amtsblatt-Veröffentlichung.
Hochrisiko-KI nach Annex I
Hochrisiko-KI nach Annex I – KI als Sicherheitsbauteil in Produkten (Medizinprodukte, Maschinen, Spielzeug …). *Omnibus-Änderung, vorbehaltlich Amtsblatt-Veröffentlichung.
Die offiziellen EU-Kennzeichen
Seit dem 10. Juni 2026 stellt die EU-Kommission offizielle Icons für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte bereit – als Teil des Code of Practice zu Art. 50 KI-VO. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos, eine Quellenangabe ist nicht nötig. Verpflichtend ist nur die Kennzeichnung selbst.
Basis-Icon
Wenn KI an der Erstellung eines Deepfakes (Bild, Audio, Video) oder eines veröffentlichten Textes beteiligt war.
Vollständig KI-generiert
Für Inhalte, die komplett von KI erzeugt wurden – ohne menschliche Elemente.
Teilweise KI-verändert
Für echte Inhalte, die mit KI so bearbeitet wurden, dass ein Deepfake oder ein relevanter Text entsteht.
Praxis-Tipp: Das Icon muss spätestens bei der ersten Wahrnehmung klar sichtbar sein, direkt in den Inhalt eingebettet und auch beim Teilen oder Herunterladen erhalten bleiben. Bei offensichtlich künstlerischen oder satirischen Werken genügt eine Offenlegung, die die Darbietung nicht beeinträchtigt. Denken Sie auch an Barrierefreiheit: Alt-Text bzw. ARIA-Label für das Icon, damit die Kennzeichnung auch mit assistiven Technologien wahrnehmbar ist.
Wichtig für deutsches Publikum: Die offiziellen Icons existieren bisher nur mit englischem Text („AI GENERATED", „AI MODIFIED") – deutsche Sprachfassungen gibt es nicht. Da die Kennzeichnung für die angesprochenen Verkehrskreise klar verständlich sein muss, empfehlen wir, das Icon mit einem kurzen deutschen Texthinweis zu kombinieren – etwa „KI-generiert" oder „Mit KI verändert". Das Icon allein begründet nach Klarstellung der Kommission noch keine Rechtskonformität; auch die Nutzertests der Kommission zeigen, dass die Verständlichkeit erst mit begleitendem Textlabel deutlich steigt.
Quelle: EU-Kommission, „EU Icons for labelling AI-generated content" (Stand: 10.6.2026).
KI-VO-Check: Wo stehen Sie?
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Stand: Juli 2026, inkl. der Änderungen durch den Digital Omnibus on AI (politisch final beschlossen; rechtsverbindlich mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt).
