„Verarbeitungsverzeichnis“

Das Verarbeitungsverzeichnis dient dem Nachweis, dass Sie die Grundsätze der DSGVO einhalten. Das Verarbeitungsverzeichnis kann als Schlüssel-Dokument Ihrer datenschutzkonformen Arbeitsweise betrachtet werden und rechtfertigt diese nach außen. Auf Anfrage ist das Verarbeitungsverzeichnis der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Dessen Vorlage ermöglicht der Behörde, sich schnell und leicht einen ersten Einblick in die Datenschutzkonformität Ihres Unternehmens zu verschaffen.

Sie können das Verarbeitungsverzeichnis als zentralen Baustein bei Ihrer Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen aus der DSGVO sehen. Hier haben Sie einen Überblick über alle Verarbeitungen von personenbezogenen Daten innerhalb Ihres Unternehmens immer griffbereit.

Genau dieses Dokument erstellen wir in diesem Workshop mit Ihnen!

Inhalt:

  • Webinar „VVZ erstellen leicht gemacht“
  • Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses für Ihr Unternehmen

Zeitlicher Aufwand: Individuell, abhängig von der Größe des Unternehmens

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

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