Die DSGVO – verständlich erklärt.
Seit 2018 gilt die DSGVO in der ganzen EU. Was sie regelt, wen sie betrifft und worauf es in der Praxis ankommt.
Zurück zur ÜbersichtDSGVO, was ist das überhaupt?
Hinter der Abkürzung DSGVO verbirgt sich die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und das Datenschutzrecht sollen durch diese Verordnung europaweit vereinheitlicht werden. Die DSGVO beinhaltet Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die für Unternehmen und öffentliche Institutionen gelten. Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018 und hat die zuvor geltende Datenschutzrichtlinie abgelöst. In Deutschland wird die DSGVO durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt.
Was ist das Ziel der DSGVO?
Durch die Vereinheitlichung des Datenschutzrechts innerhalb der EU soll die DSGVO sicherstellen, dass alle Länder ein gleichartiges Schutzniveau für personenbezogene Daten vorweisen können. Nationale Ergänzungen wie das BDSG gelten daneben weiter. Die DSGVO gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, wenn diese Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten.
Was ist mit personenbezogenen Daten gemeint?
Alle Informationen, die sich auf identifizierbare natürliche Personen beziehen oder die Möglichkeit der Identifizierung bieten, werden nach Artikel 4 Absatz 1 DSGVO als personenbezogene Daten bezeichnet. Dazu zählen unter anderem: Namen, Adressen, Telefonnummern, Bankdaten, E-Mail-Adressen, Cookie-Informationen oder IP-Adressen. Die DSGVO schützt nur Daten natürlicher Personen. Angaben über ein Unternehmen als solches fallen nicht darunter – Daten seiner Beschäftigten, Kunden und Ansprechpartner schon.
Betrifft die DSGVO auch mein Unternehmen?
Verfallen Sie nicht der irrigen Annahme, die DSGVO würde nur für große Betriebe greifen! Die Regelungen der DSGVO betreffen durch die weitgefasste Formulierung alle Unternehmen, insbesondere wenn sie eine Webpräsenz betreiben. Das beinhaltet bereits die Datenschutzerklärung auf der Firmen-Webpage, das Verschicken von Newslettern, Werbung über Social Media oder per E-Mail. Die DSGVO gilt also für alle – auch für kleine Betriebe, Freiberufler und Handwerker.
Die Grundsätze der DSGVO
Diese Regeln gelten für jede Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 DSGVO).
Grundsätze
Rechtmäßigkeit
Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage – etwa einen Vertrag, eine gesetzliche Pflicht, ein berechtigtes Interesse oder eine Einwilligung (Art. 6 DSGVO).
Datenminimierung & Zweckbindung
Es dürfen nur solche Daten erhoben werden, die tatsächlich benötigt werden und nur zu dem Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben wurden.
Richtigkeit
Jede betroffene Person hat das Recht darauf, dass ihre Daten inhaltlich und sachlich richtig und aktuell sind.
Datensicherheit
Nach Artikel 32 DSGVO muss jeder, der Daten verarbeitet, die Datensicherheit gewährleisten. Die TOMs müssen unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Kosten und des Risikos angemessen sein.
Rechenschaftspflicht
Datenverarbeitende Institutionen sind verpflichtet, die Einhaltung der Grundprinzipien des Datenschutzes nachweisen zu können.
Rechte der Betroffenen
Recht auf Auskunft
Jede betroffene Person kann Auskunft verlangen, ob und welche Daten über sie verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO).
Recht auf Löschung („Vergessenwerden“)
Jeder hat das Recht auf die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner gespeicherten Daten, sofern keine Berechtigung mehr für die Verarbeitung vorliegt.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine betroffene Person verlangen, dass ihre Daten nur noch eingeschränkt verarbeitet werden (Art. 18 DSGVO).
Recht auf Datenübertragbarkeit
Gemäß Artikel 20 DSGVO können Betroffene ihre Daten von einem Anbieter auf einen anderen übertragen, z. B. bei einem Anbieterwechsel.
Welche Bußgelder drohen?
Aufsichtsbehörden können Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen – je nachdem, was höher ist. Dazu kommen Schadensersatzansprüche Betroffener. Und: Geschäftsführer können ihrem Unternehmen gegenüber haften, wenn sie den Datenschutz nicht ausreichend organisieren.
Jede betroffene Person kann sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Eine saubere Umsetzung lohnt sich deshalb – auch für kleine Unternehmen.
Stand: 10/2026
Sie können oder wollen das nicht alleine bewältigen?
Kein Problem! Wir unterstützen Sie gerne, Ihr Unternehmen datenschutzkonform zu betreiben und hohe Bußgelder zu vermeiden.
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