AV-Verträge prüfen lassen.
Jeder Dienstleister, der für Sie personenbezogene Daten verarbeitet, braucht einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Wir prüfen, ob Ihre AV-Verträge passen – und was fehlt.
// Überblick
Worum es geht
Cloud, Hosting, CRM, Newsletter, IT-Support, KI-Tools: Fast jedes Unternehmen setzt Dienstleister ein, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Art. 28 DSGVO verlangt dafür einen Vertrag mit festen Mindestinhalten – und eine sorgfältige Auswahl der Dienstleister.
Viele AV-Verträge kommen als Standardtext des Anbieters. Ob er zu Ihrem Einsatz passt, zeigt erst der genaue Blick: auf Subunternehmer, Übermittlungen in Drittländer und die technischen und organisatorischen Maßnahmen.
// Leistungen
Was wir für Sie tun
Bestehende AV-Verträge prüfen
Mindestinhalte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO, Weisungen, Löschung und Rückgabe.
Subunternehmer und Drittländer
Wer verarbeitet Ihre Daten noch – und wo? Listen, Übermittlungen und Garantien im Blick.
TOMs im Blick
Passen die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Risiko Ihrer Daten?
Dienstleister an einem Ort
Im SiDIT Portal behalten Sie Ihre Dienstleister im Blick.
// Auf einen Blick
AV-Verträge kurz erklärt
- Rechtsgrundlage
- Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung).
- Für wen
- Alle Unternehmen, die Dienstleister mit personenbezogenen Daten arbeiten lassen.
- Typische Fälle
- Cloud und Hosting, CRM, Newsletter, IT-Support, KI-Tools.
- Wer prüft
- Im DSB-Mandat der SiDIT GmbH oder als Einzelfallprüfung durch die Kanzlei SiDIT legal GbR.
// FAQ
Häufige Fragen
// Erstgespräch
Schicken Sie uns Ihre AV-Verträge.
Erzählen Sie uns, welche Dienstleister Sie einsetzen. Wir sagen Ihnen, wie wir die Prüfung angehen.
