KI-Beauftragter und KI-Schulung.
Ihr Team arbeitet mit KI? Dann braucht es klare Zuständigkeiten und Menschen, die wissen, was sie tun. Wir übernehmen die Rolle des externen KI-Beauftragten oder schulen Ihr Team – praxisnah und verständlich.
// Überblick
Worum es geht
Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 der KI-Verordnung von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals. Seit der Änderung durch die VO (EU) 2026/1744 muss dabei kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantiert werden – passende Einweisungen, Lernangebote und Unterstützung aber schon.
Einen KI-Beauftragten schreibt die KI-Verordnung nicht vor. Eine feste Ansprechperson hilft trotzdem: Sie hält Tools, Regeln und Schulungen zusammen und ist erste Anlaufstelle, wenn im Team Fragen aufkommen.
// Leistungen
Was wir für Sie tun
Externer KI-Beauftragter
Eine feste Ansprechperson für KI-Fragen: Tools, Freigaben und Regeln an einem Ort.
KI-Schulungen für Ihr Team
Was darf in welches Tool? Woran erkennt man Fehler? Im SiDIT Portal oder bei Ihnen vor Ort.
KI-Richtlinie
Verständliche Regeln für den Alltag – passend zu Ihren Tools und Ihrer Organisation.
KI-Inventar und Nachweise
Welche KI-Tools nutzen Sie wofür? Wir schaffen Überblick und dokumentieren die Maßnahmen.
// Auf einen Blick
KI-Kompetenz kurz erklärt
- Rechtsgrundlage
- Art. 4 KI-Verordnung (KI-Kompetenz), ergänzend die DSGVO, sobald personenbezogene Daten in KI-Tools fließen.
- Pflicht zum KI-Beauftragten
- Nein. Eine klare Zuständigkeit ist trotzdem sinnvoll – intern oder extern.
- Für wen
- Unternehmen und Organisationen, deren Mitarbeitende KI-Tools beruflich nutzen.
- Format
- Externe Rolle, Schulung oder beides – online im SiDIT Portal oder vor Ort.
- Einzelfragen
- Rechtliche Einzelfallprüfung durch die Kanzlei SiDIT legal GbR.
// Passt dazu
Passt dazu
// FAQ
Häufige Fragen
// Erstgespräch
Sprechen wir über KI in Ihrem Team.
Erzählen Sie uns, welche Tools Sie nutzen und wo es hakt. Sie gehen mit klaren nächsten Schritten raus.
