KI-Kompetenz · Art. 4 KI-VO

    KI-Beauftragter und KI-Schulung.

    Ihr Team arbeitet mit KI? Dann braucht es klare Zuständigkeiten und Menschen, die wissen, was sie tun. Wir übernehmen die Rolle des externen KI-Beauftragten oder schulen Ihr Team – praxisnah und verständlich.

    // Überblick

    Worum es geht

    Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 der KI-Verordnung von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals. Seit der Änderung durch die VO (EU) 2026/1744 muss dabei kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantiert werden – passende Einweisungen, Lernangebote und Unterstützung aber schon.

    Einen KI-Beauftragten schreibt die KI-Verordnung nicht vor. Eine feste Ansprechperson hilft trotzdem: Sie hält Tools, Regeln und Schulungen zusammen und ist erste Anlaufstelle, wenn im Team Fragen aufkommen.

    // Leistungen

    Was wir für Sie tun

    Externer KI-Beauftragter

    Eine feste Ansprechperson für KI-Fragen: Tools, Freigaben und Regeln an einem Ort.

    KI-Schulungen für Ihr Team

    Was darf in welches Tool? Woran erkennt man Fehler? Im SiDIT Portal oder bei Ihnen vor Ort.

    KI-Richtlinie

    Verständliche Regeln für den Alltag – passend zu Ihren Tools und Ihrer Organisation.

    KI-Inventar und Nachweise

    Welche KI-Tools nutzen Sie wofür? Wir schaffen Überblick und dokumentieren die Maßnahmen.

    // Auf einen Blick

    KI-Kompetenz kurz erklärt

    Rechtsgrundlage
    Art. 4 KI-Verordnung (KI-Kompetenz), ergänzend die DSGVO, sobald personenbezogene Daten in KI-Tools fließen.
    Pflicht zum KI-Beauftragten
    Nein. Eine klare Zuständigkeit ist trotzdem sinnvoll – intern oder extern.
    Für wen
    Unternehmen und Organisationen, deren Mitarbeitende KI-Tools beruflich nutzen.
    Format
    Externe Rolle, Schulung oder beides – online im SiDIT Portal oder vor Ort.
    Einzelfragen
    Rechtliche Einzelfallprüfung durch die Kanzlei SiDIT legal GbR.

    // FAQ

    Häufige Fragen

    Nein. Die KI-Verordnung schreibt keinen KI-Beauftragten vor. Sinnvoll ist eine klare Zuständigkeit trotzdem – ob intern oder extern, hängt von Größe, Tools und Know-how im Haus ab.

    Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihres Personals und anderer beauftragter Personen zu fördern. Eine bestimmte Kursform oder ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Die Maßnahmen richten sich nach Aufgaben, Vorkenntnissen und Einsatzrisiken.

    Sobald personenbezogene Daten in ein KI-Tool fließen, gilt auch die DSGVO. Deshalb verbinden wir KI-Schulungen mit Datenschutz: Verträge, Einstellungen und klare Regeln für den Umgang mit Daten.

    // Erstgespräch

    Sprechen wir über KI in Ihrem Team.

    Erzählen Sie uns, welche Tools Sie nutzen und wo es hakt. Sie gehen mit klaren nächsten Schritten raus.