Website · Art. 13 DSGVO · § 25 TDDDG

    Datenschutz­erklärung und Website-Check.

    Ihre Website ist oft der erste Ort, an dem Datenschutzfehler auffallen. Wir prüfen, was Ihre Seite tatsächlich lädt, und sorgen für eine Datenschutzerklärung, die dazu passt.

    // Überblick

    Worum es geht

    Eine Datenschutzerklärung muss beschreiben, was auf Ihrer Website wirklich passiert. Entscheidend sind die eingebundenen Dienste: Analyse-Tools, Schriften, Videos, Karten, Terminbuchung oder Chat. Fehlt einer davon oder ist er falsch beschrieben, stimmt die Erklärung nicht.

    Für das Speichern und Auslesen von Informationen auf Endgeräten, das nicht unbedingt erforderlich ist, braucht es nach § 25 TDDDG grundsätzlich eine Einwilligung. Banner, Einstellungen und das tatsächliche Verhalten der Seite müssen deshalb zusammenpassen.

    // Leistungen

    Was wir für Sie tun

    Technischer Website-Check

    Welche Dienste lädt Ihre Website – und welche Daten fließen dabei?

    Datenschutzerklärung, die passt

    Abgestimmt auf Ihre Dienste, Tools und Abläufe statt auf Textbausteine.

    Cookie-Banner und Einwilligungen

    Banner, Einstellungen und tatsächliches Verhalten der Seite im Einklang.

    Bei Änderungen nachziehen

    Neues Tool, neues Formular? Dann gehört auch die Datenschutzerklärung auf den Prüfstand.

    // Auf einen Blick

    Kurz erklärt

    Erfahrung
    Mehr als 1.000 erstellte Datenschutzerklärungen.
    Rechtsgrundlagen
    Art. 13 DSGVO (Informationspflichten), § 25 TDDDG (Cookies und ähnliche Techniken).
    Für wen
    Unternehmen, Praxen, Kanzleien, Vereine und Onlineshops.
    Wer prüft
    Website-Check durch die SiDIT GmbH. Rechtstexte im Einzelfall durch die Kanzlei SiDIT legal GbR oder im DSB-Mandat.

    // FAQ

    Häufige Fragen

    Ein Generator kann ein Anfang sein. Er weiß aber nicht, welche Dienste Ihre Website tatsächlich lädt. Genau da setzt der Website-Check an: Erst schauen, was läuft – dann beschreiben.

    Nicht immer. Ein Banner mit Einwilligung ist nötig, wenn Ihre Website Informationen auf Endgeräten speichert oder ausliest, die nicht unbedingt erforderlich sind – etwa für Analyse oder Marketing (§ 25 TDDDG). Ob das bei Ihnen so ist, zeigt der technische Check.

    Immer dann, wenn sich auf der Website etwas ändert – ein neues Tool, ein neues Formular, ein neuer Dienstleister. Und sonst regelmäßig, etwa einmal im Jahr.

    // Erstgespräch

    Lassen Sie uns auf Ihre Website schauen.

    Schicken Sie uns Ihre Adresse und Ihr Anliegen. Wir melden uns mit den nächsten Schritten.