In diesem Artikel erhalten Sie drei spannende Tipps, die Ihre Datenschutzerklärung anschaulicher machen. Im Fokus steht dabei das „Transparenzgebot“ und die Frage, wie man diesem Gebot leicht nachkommen kann.

Was aber bedeutet das Transparenzgebot?

In dem Erwägungsgrund 58 zur Datenschutzgrundverordnung findet sich hierzu folgende Definition:

„Der Grundsatz der Transparenz setzt voraus, dass eine für die Öffentlichkeit oder die betroffene Person bestimmte Information präzise, leicht zugänglich und verständlich sowie in klarer und einfacher Sprache abgefasst ist und gegebenenfalls zusätzlich visuelle Elemente verwendet werden.“

Nachfolgend möchten wir Ihnen die einzelnen Punkte aus dem Transparenzgebot etwas genauer erkläutern.

Datenschutzerklärung in einfache Sprache und leicht zugänglich

Unser erster Tipp könnte banaler nicht sein. Trotzdem wird er häufig leider nicht beachtet: Achten Sie darauf, dass Ihre Datenschutzerklärung in verständlicher Sprache abgefasst ist. Für den betroffenen Leser muss der Inhalt klar und in einfacher Sprache verständlich sein. Diese Pflicht geht aus Artikel 12 Abs. 1 DSGVO hervor. Der Verantwortliche muss also darauf achten, dass die Datenschutzerklärung nicht zu kompliziert und „juristisch“ geschrieben ist. Hier kommt es natürlich auf die Zielgruppe an, für die die jeweilige Erklärung gedacht ist. Handelt es sich beispielsweise um eine Gaming-App, die für junge Erwachsene konzipiert ist und die ihre Nutzer in der „Du-Form“ anspricht, sollte sich auch die Datenschutzerklärung daran orientieren.

Zusätzlich zur einfachen sprachlichen Ausgestaltung muss sichergestellt werden, dass die Bereitstellung der Datenschutzerklärung in einer leicht zugänglichen Form erfolgt. Dies bedeutet im Regelfall, dass diese mit nur einem Klick erreichbar sein muss.

Datenschutzerklärung in Kommuniaktionssprache

Unser zweiter Tipp zur Erfüllung des Transparenzgebotes lautet: Stellen Sie die Datenschutzerklärung in der Sprache bereit, in der Sie mit dem Betroffenen kommunizieren. Wenn Sie beispielsweise Ihre Webseite in englischer Sprache anbieten, sollten Sie auch eine englische Version Ihrer Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen. Damit gewährleisten Sie, dass jene Betroffenen, die lediglich englisch sprechen, transparent über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden.

Visualisierung von komplexen Inhalten mit Hilfe von Icons

Als dritten Tipp möchten wir Sie ermutigen, Ihre Datenschutzerklärung durch die Aufnahme von Icons zu vereinfachen. Dies bietet den Vorteil, dass einige Textpassagen verständlicher ausgestaltet werden können, indem ein intuitiv nachvollziehbares Icon vor der passenden Textpassage platziert wird. Möchten Sie beispielsweise erklären, dass Sie ein Kontaktformular auf Ihrer Webseite anbieten, könnte ein Symbol mit einer Person weiterhelfen, die einen Brief in einen Briefkasten wirft.

Suchen Sie einen kompetenten Datenschutzbeauftragten? Schreiben Sie uns unter: info@sidit.de

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