In der digitalen Welt sind Datenschutzfragen für Webseitenbetreiber essenziell. Ob Online-Shop, Unternehmensseite oder Blog – Nutzerinteraktionen wie Gastbestellungen, Newsletteranmeldungen oder Kontaktformulare bergen datenschutzrechtliche Herausforderungen. Um Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu vermeiden und das Vertrauen der Nutzer zu stärken, ist eine fundierte Herangehensweise erforderlich. Worauf Sie bei der Erstellung und Gestaltung Ihrer Webseite in datenschutzrechtlicher Hinsicht achten müssen, haben wir hier zusammengestellt.

Gastbestellung: Weniger Daten, mehr Vertrauen

Die Möglichkeit einer Gastbestellung ist nicht nur für Online-Shops relevant, sondern auch für digitale Dienstleistungen oder Terminbuchungen. Dabei gilt: Es dürfen nur die unbedingt notwendigen Daten erhoben werden (z. B. Name, Adresse, Zahlungsinformationen). Die Verarbeitung dieser Daten ist durch Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO gedeckt, da sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Nach Abschluss des Vorgangs sollten personenbezogene Daten umgehend gelöscht werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten z.B. aus dem Steuerrecht bestehen.

Wenn Sie mehr Daten als notwendig erheben oder die Anlage eines Kundenkonto ermöglichen wollen, dann benötigen Sie hier die Einwilligung des Kunden, welche informiert und transparent eingeholt und entsprechend dokumentiert werden sollte.

Newsletteranmeldung: Einwilligung ist das A und O

Auch wer Newsletter versenden möchte, benötigt in der Regel die ausdrückliche Einwilligung der Empfänger (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Dabei müssen Nutzer freiwillig und informiert zustimmen. Die sicherste Methode, um eine solche Einwilligung bei der Newsletteranmeldung zu dokumentieren, ist das Double-Opt-in-Verfahren. Hierbei wird die Anmeldung erst durch eine Bestätigungsmail an den Nutzer und dessen erneuter Zustimmung abgeschlossen. Auch das Abmelden muss jederzeit einfach möglich sein. Mehr zum Thema des Newsletterversandes lesen Sie in diesem Blogbeitrag.

Kontaktformulare: Transparenz schafft Sicherheit

Eine weitere – und zentrale – Möglichkeit der Kommunikation mit Webseitenbenutzern, Interessenten usw. ist das Kontaktformular. Die Erhebung personenbezogener Daten muss durch eine klare Datenschutzerklärung begleitet werden. In der Regel ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO die Rechtsgrundlage, wenn die Anfrage auf einen Vertragsschluss abzielt. Andernfalls ist eine ausdrückliche Einwilligung nötig. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag Mit einer Einwilligung immer auf der richtigen Seite? Nicht immer.

Geschlechteransprache: Sensibilität und Datenschutz

Die korrekte Ansprache der Geschlechter gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dies hat auch der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 09.01.2025, Az. C‑394/23 entschieden. Danach ist die Erhebung der Ansprache „Mann“ oder „Frau“ für den Erwerb eines Tickets nicht notwendig und kann auch nicht auf ein berechtigtes Interesse im Sinne der personalisierten Ansprache gestützt werden. Webseitenbetreiber sollten daher die Abfrage des Geschlechts im Rahmen von Formularen gänzlich unterlassen.

Weitere datenschutzrechtliche Aspekte für Webseitenbetreiber

Darüber hinaus gibt es weitere Datenschutzthemen, die Webseitenbetreiber beachten sollten:

  • Cookie-Banner: Für viele Cookies ist eine ausdrückliche Einwilligung notwendig. Ein rechtskonformes Banner sollte über die verwendeten Cookies informieren und den Nutzern Wahlmöglichkeiten geben. Bereits vor einiger Zeit haben wir über das Vorgehen der Aufsichtsbehörden in diesem Beitrag berichtet, der keinesfalls an Aktualität verloren hat!
  • Barrierefreiheit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab Mitte 2025 viele Online-Angebote zur digitalen Barrierefreiheit. Mehr dazu in diesem Blogbeitrag zum BFSG.

Fazit: Datenschutz als Wettbewerbsvorteil für Webseitenbetreiber

Datenschutz ist kein Hindernis, sondern eine vertrauensbildende Maßnahme für Webseitenbetreiber. Durch transparente und rechtskonforme Prozesse können Unternehmen nicht nur Verstöße (und damit Geldbußen) vermeiden, sondern auch ihre Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden und Nutzern stärken. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Datenschutzmaßnahmen sind empfehlenswert, um bei diesem sich schnell wandelnden Thema stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Sie haben noch Fragen zur datenschutzkonformen Gestaltung Ihres Webseitenauftritts? Sprechen Sie uns gerne an. Wir sind bundesweit tätig und unterstützen Sie gerne: info@sidit.de oder 0931-780 877-0.

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