2026 wird kein Jahr für „wir beobachten erst mal“. Wer Websites betreibt, KI einsetzt oder Daten teilt, muss seine Datenschutz-Compliance sichtbar stabil aufstellen: technisch, organisatorisch und dokumentarisch. Wir geben einen Ausblick auf fünf Themen, die 2026 besonders prägen werden – und was Ihr Unternehmen schon heute pragmatisch vorbereiten kann.

Seit 01.04.2025 gibt es mit der Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) die Grundlage für anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung. Nutzer sollen Präferenzen zentral speichern – Websites übernehmen das Signal statt jedes Mal „nervige“ Consent-Banner auszuspielen. Nun gibt es endlich einen ersten anerkannten Dienst. Die BfDI hat am 17.10.2025 das PIMS „Consenter“ anerkannt und ins Register aufgenommen. Das Jahr 2026 wird zeigen, ob das in der Breite ankommt (Browser/Plugins, Marktakzeptanz, Integration in CMP/Tag-Management).

Für Ihr Unternehmen bedeutet das, dass Ihre Webseite Consent-Signale verarbeiten kann, das Fallback sauber hält, das Einwilligungs-Logging sowie „vor Consent nichts laden“ weiterhin konsequent umsetzt. Ein Risiko verbleibt: „anerkannt“ bedeutet nicht automatisch „nichts mehr zu tun“. Die Website bzw. der Webseitenverantwortliche bleibt verantwortlich.

Digital Omnibus 2026: Weniger Bürokratie – oder alles zurück?

Am 19.11.2025 hat die EU-Kommission den Vorschlag „Digital-Omnibus“ veröffentlicht. Das Paket zielt auf Vereinfachungen in mehreren Digitalregeln – mit potenziellen Auswirkungen auch auf Datenschutzpraxis und Cookie-/Tracking-Fragen. Warum der Digital Omnibus für die Praxis wichtig wird? Es geht nicht nur um „ein paar Worte im Gesetz“. Im Raum stehen u. a. Änderungen/Erleichterungen bei Cookie-Mechanismen und Diskussionen rund um Datennutzung für KI-Training (je nach finaler Ausgestaltung). 

Als Ausblick auf 2026 bedeutet das: Der politische Prozess (Parlament/Rat/Änderungen) kann wesentliche Weichen stellen. Unternehmen sollten die Debatte nicht nur verfolgen, sondern sich organisatorisch so aufstellen, dass sie Änderungen ohne hektische Umstellungen abbilden können.

Relativer Personenbezug als Gamechanger?

Ein Thema, das 2026 deutlich mehr Diskussionen auslösen wird, ist die Frage: Wann gelten Daten eigentlich (noch) als personenbezogen – und wann nicht mehr? Auslöser ist einerseits das EuGH-Urteil im sogenannten „Deloitte“-Komplex (C-413/23 P), andererseits die politische Debatte zur DSGVO-Vereinfachung („Digital Omnibus“) .

Und was steckt hinter „Daten gelten schneller als anonym“? Im Grunde geht es um eine Frage der Perspektive: Wichtig ist nicht, ob irgendwer irgendwo theoretisch eine Person wiedererkennen könnte. Entscheidend ist, ob die Stelle, die die Daten tatsächlich nutzt, mit realistisch verfügbaren Mitteln eine Person identifizieren kann. Genau dieser Gedanke steht bereits heute in der DSGVO (Erwägungsgrund 26) und wird durch Gerichtsentscheidungen und geplante Gesetzesänderungen immer stärker betont. Konkret bedeutet das: Pseudonymisierte Daten müssen für den Empfänger nicht zwingend als personenbezogene Daten gelten, wenn er keinen Zugang zu zusätzlichen Informationen (wie einem Zuordnungsschlüssel) hat und eine Identifizierung für ihn praktisch nicht möglich ist.

Warum ist das ab 2026 so wichtig? Weil genau diese Denkweise auch in den aktuellen Diskussionen zur Vereinfachung der Datenschutzregeln auftaucht. In Analysen zum sogenannten Digital-Omnibus-Paket heißt es, dass die EU-Kommission klarer festlegen will, wann Daten als personenbezogen gelten sollen. Maßstab soll dabei sein, ob eine Identifizierung mit vernünftigerweise einsetzbaren Mitteln möglich ist. Außerdem gibt es nationale Vorschläge, unter anderem aus Deutschland, die ausdrücklich verlangen, den Begriff der (relativen) Anonymität in der DSGVO klarer zu definieren.

Data Act in der Praxis: Ohne Datenschutz geht es nicht


Der Data Act gilt seit dem 12.09.2025, doch ab 2026 setzen viele Organisationen die neuen Vorgaben erstmals im Alltag um – etwa beim Bereitstellen, Teilen und Übertragen von Daten sowie in Verträgen. Sobald dabei personenbezogene Daten betroffen sind, greifen automatisch die Regeln der DSGVO. Das heißt: Es muss klar sein, wer wofür verantwortlich ist, wofür die Daten genutzt werden, wie viele Daten wirklich nötig sind und wie sie technisch geschützt werden. Zugriffe müssen nachvollziehbar sein. Besonders kritisch ist es, Daten weiterzugeben, ohne klare Berechtigungen und Sicherheitsmechanismen. Datenaustausch braucht klare Leitplanken.

Die Kernaussage lautet also: Der Data Act zwingt zu professionellen und gut geregelten Abläufen. Datenschutz ist dabei von Anfang an mitzudenken – nicht erst im Nachhinein. 2026 sollten Sie und Ihr Unternehmen prüfen, ob der Data Act relevant ist, feste Prozesse für Anfragen und Datenbereitstellung einrichten, Zugriffe fein steuern, Protokollierung und Löschregeln festlegen sowie Verträge sauber klären. Doch Achtung: Data-Act-Prozesse ohne Datenschutz können sonst schnell in Datenschutzvorfällen enden.

Fazit: 2026 wird das Jahr der nachweisbaren Compliance

Ein roter Faden zieht sich durch alle Themen: Nachweisbarkeit. Wer 2026 gut aufgestellt sein will, investiert in saubere Prozesse, klare Verantwortlichkeiten und technisch tragfähige Umsetzungen – statt in Ad-hoc-Lösungen.

Sollten Sie Unterstützung über diesen Ausblick hinaus benötigen, begleiten wir sie auch im Jahr 2026 gerne bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Themen in Ihrem Unternehmen. Wenn Sie also Fragen haben oder mit uns Themen angehen wollen, melden Sie sich gerne bei uns: info@sidit.de

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