BSIG · Stand 10/2026

    Fällt Ihr Unternehmen unter NIS-2? Leistung für Leistung geprüft.

    Der ausführliche Fragebogen für Software- und IT-Unternehmen, Konzerne und den Energiesektor. Mit vorläufiger Einstufung, PDF und Antwortdatei.

    Ihre Eingaben werden nur in Ihrem Browser zwischengespeichert. An SiDIT geht nichts, solange Sie uns die Antwortdatei nicht selbst schicken.

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    7 Schritte · ca. 20–30 Minuten · kostenlos

    Warum diese Prüfung?

    Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das neue BSI-Gesetz. Die Frist für die Registrierung beim BSI ist am 6. März 2026 abgelaufen. Wer betroffen ist, muss handeln. Wer es nicht ist, sollte es belegen können.

    Das BSI bietet eine eigene Betroffenheitsprüfung an: höchstens neun Ja-Nein-Fragen. Die entscheidende Frage überlässt sie Ihnen – zu welcher Einrichtungsart Sie gehören. Genau dort wird es bei Software- und IT-Unternehmen schwierig.

    Ist unsere SaaS-Lösung ein Cloud-Computing-Dienst?

    Macht uns der Betrieb der Konzern-IT zum Managed Service Provider?

    Zählen Mitarbeitende und Umsatz der Muttergesellschaft mit?

    Ist eine Nebenleistung vernachlässigbar?

    Der Fragebogen fragt die Merkmale einzeln ab und leitet die Einstufung daraus her. Fachbegriffe erklärt er direkt an der Frage.

    Was geprüft wird

    Einrichtungsart je Leistung

    Cloud-Computing, Managed Services und Managed Security Services, Rechenzentren, digitale Dienste, Vertrauensdienste. Im Energiesektor etwa die Steuerung von Anlagen, Aggregatoren und digitale Energiedienste nach EnWG.

    Größe

    Mitarbeitende, Umsatz und Bilanzsumme der letzten zwei Geschäftsjahre. Ein einmaliges Über- oder Unterschreiten der Schwellen ändert die Einstufung nach der KMU-Empfehlung noch nicht.

    Konzern

    Partner- und verbundene Unternehmen nach der KMU-Empfehlung der EU-Kommission, mit der Ausnahme bei IT-Unabhängigkeit (§ 28 Abs. 4 BSIG).

    Ausnahmen

    Vernachlässigbare Tätigkeiten (§ 28 Abs. 3 BSIG), auch rein konzerninterne Leistungen.

    Sonderfälle

    KRITIS-Betreiber, Telekommunikation, DNS und TLD, DORA-Finanzunternehmen, Sitz im Ausland und Leistungen, die erst noch an den Markt gehen.

    So läuft es ab

    1. 1Unternehmen und Sitz
    2. 2Kennzahlen
    3. 3Konzern
    4. 4Leistungen
    5. 5Betrieb für Dritte
    6. 6Sonderfälle
    7. 7Ergebnis

    Rund 20 bis 30 Minuten. Fragen, die für Sie nicht relevant sind, werden ausgeblendet. Sie können jederzeit unterbrechen; der Entwurf bleibt in Ihrem Browser gespeichert.

    Was Sie am Ende haben

    • Vorläufige Einstufung: besonders wichtige Einrichtung, wichtige Einrichtung, nicht erfasst oder offen – mit Begründung je Leistung.
    • Die Pflichten, die daraus folgen: Registrierung beim BSI, Risikomanagement, Meldepflichten, Verantwortung der Geschäftsleitung.
    • Offene Punkte, die noch zu klären sind.
    • Zusammenfassung als PDF und Antwortdatei für SiDIT.

    Kurzcheck oder Betroffenheitsprüfung?

    NIS-2-Kurzcheck

    Rund 2 Minuten. Grobe Einordnung und Stand bei ausgewählten Anforderungen wie Geschäftsleitung, Risikomanagement, Meldewegen und Lieferkette.

    Zum Kurzcheck

    NIS-2-Betroffenheitsprüfung

    Sieben Schritte, 20–30 Minuten. Für alle, bei denen die Einordnung nicht auf der Hand liegt: Software, SaaS, IT-Dienstleistungen, Konzernstrukturen, Energie.

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    // Ihr nächster Schritt

    Ergebnis „offen“ oder knapp? Schicken Sie uns die Antwortdatei.

    Die Prüfung ersetzt keine Beratung. Für eine belastbare Einordnung senden Sie uns die Antwortdatei an legal@sidit.de. Wir laden sie in den Fragebogen, klären die offenen Punkte und besprechen das Ergebnis mit Ihnen.

    SiDIT legal GbR

    Eichhornstraße 2, 97070 Würzburg

    0931 / 35 98 71-0

    legal@sidit.de

    Mo–Fr 08:00–14:30 Uhr

    Rechtlicher Hinweis

    Die Checks geben eine erste Orientierung anhand Ihrer Angaben und ausgewählter Kriterien. Sie prüfen weder Unterlagen noch die tatsächliche Umsetzung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Für eine belastbare Einordnung Ihres konkreten Falls berät Sie die SiDIT legal GbR.

    Stand: 10/2026

    Rechtsstand: BSIG vom 2. Dezember 2025, zuletzt geändert am 23. Juli 2026.

    // FAQ

    Häufige Fragen

    Für Unternehmen, bei denen die Einordnung nicht auf der Hand liegt: Software- und SaaS-Anbieter, IT-Dienstleister, Rechenzentrumsbetreiber, Unternehmen in Konzernstrukturen und Anbieter im Energiesektor. Für eine schnelle erste Orientierung reicht oft der NIS-2-Kurzcheck.

    Rund 20 bis 30 Minuten, je nach Zahl der Leistungen und Konzernstruktur. Der Entwurf bleibt in Ihrem Browser gespeichert; Sie können jederzeit unterbrechen und später weitermachen.

    Ihre Eingaben werden nur lokal in Ihrem Browser zwischengespeichert. An SiDIT wird nichts übertragen. Erst wenn Sie uns die Antwortdatei selbst per E-Mail schicken, sehen wir Ihre Angaben.

    Entweder fehlen Angaben, oder die Einordnung hängt an einer Wertung, die ein Fragebogen nicht treffen kann – etwa ob eine Leistung ein Cloud-Computing-Dienst ist. Die offenen Punkte stehen im Ergebnis. Schicken Sie uns die Antwortdatei, dann klären wir sie mit Ihnen.

    Nach den FAQ des BSI grundsätzlich ja, wenn sie funktional eigenständig angeboten wird und auf Abruf einen skalierbaren und elastischen Pool gemeinsam nutzbarer Rechenressourcen bereitstellt. Ob die Software bei einem Hyperscaler läuft, spielt dafür keine Rolle. Der Fragebogen fragt die einzelnen Merkmale ab. Stand: 10/2026.

    Grundsätzlich ja: Mitarbeitende, Umsatz und Bilanzsumme von Partner- und verbundenen Unternehmen werden nach der KMU-Empfehlung der EU-Kommission zugerechnet. Das BSIG macht eine Ausnahme, wenn Ihr Unternehmen bei Beschaffenheit und Betrieb seiner IT-Systeme unabhängig von diesen Unternehmen ist (§ 28 Abs. 4 BSIG). Der Fragebogen prüft beides. Stand: 10/2026.