NIS-2: Mehr als nur ein IT-Thema – eine dringende Aufgabe für die Geschäftsführung.
Die Geschäftsleitung muss Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und ausreichende Ressourcen bereitstellen.
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Vergessen Sie, was Sie über die alte NIS-Richtlinie zu wissen glaubten. Mit NIS-2 hat die Europäische Union die Spielregeln für die Cybersicherheit grundlegend verschärft. Der Anwendungsbereich wurde massiv erweitert: Weit mehr Unternehmen aus Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit, digitale Dienste, verarbeitendes Gewerbe und vielen anderen sind nun direkt betroffen.
Persönliche Haftung
Bei schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten haftet die Geschäftsleitung der Einrichtung (§ 38 BSIG).
Chance statt Belastung
Von der Risikoanalyse über die Sicherheit der Lieferkette bis hin zu strengen 24-Stunden-Meldefristen – die Anforderungen sind komplex. Ein klarer Fahrplan hilft bei der Umsetzung.
Wir entwickeln mit Ihnen einen Fahrplan für eine robuste digitale Resilienz.
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NIS-2-Readiness-Check: Wo stehen Sie?
Die NIS-2-Richtlinie erhöht die Anforderungen an die Cybersicherheit für viele Unternehmen. Die Geschäftsführung trägt dabei eine besondere Verantwortung. Finden Sie in wenigen Schritten heraus, wo Sie stehen und welcher Handlungsbedarf sich für Sie ergibt.
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Rechtlicher Hinweis
Die Checks geben eine erste Orientierung anhand Ihrer Angaben und ausgewählter Kriterien. Sie prüfen weder Unterlagen noch die tatsächliche Umsetzung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Für eine belastbare Einordnung Ihres konkreten Falls berät Sie die SiDIT legal GbR.
Stand: 10/2026
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