SiDITCheckliste für die Geschäftsleitung

    Ihre Verteidigungsakte.

    Vor Gericht zählt nicht, ob Sie gehackt wurden. Sondern was Sie vorher getan haben und ob Sie es belegen können. 19 Punkte, für GmbH wie AG. Jeder nennt den Beleg, den ein Insolvenzverwalter später anfordern würde. Haken Sie nur ab, was Sie auch zeigen könnten.

    Noch leer.0 von 19 Punkten belegt
    01 / 05

    Risiko kennen

    0 / 3
    Was Sie wissen müssen, bevor Sie entscheiden
    02 / 05

    Entscheiden und protokollieren

    0 / 3
    Was Sie später beweisen müssen
    03 / 05

    Delegieren

    0 / 3
    Verantwortung abgeben, Kontrolle behalten
    04 / 05

    Umsetzen und testen

    0 / 6
    Was wirklich schützt
    05 / 05

    Notfall und Policen

    0 / 4
    Wenn es passiert, und was danach zählt

    Wenn es passiert: die vier Uhren

    24StundenNIS2-Erstmeldung an das BSI bei erheblichem Vorfall, ab KenntnisNIS2
    72StundenDatenpanne an die Aufsicht, ab Bekanntwerden; NIS2-FolgemeldungDSGVO · NIS2
    3WochenInsolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern; Höchstfrist ab InsolvenzreifeInsolvenzrecht
    5JahreVerjährung der Organhaftung; börsennotiert zehnGesellschaftsrecht
    SiDITAus dem Vortrag „Gehackt wird das Unternehmen. Verklagt werden Sie.“ von Holger Loos, Fachanwalt für IT-Recht, SiDIT GmbH · sidit.de. Stand September 2026. Diese Liste ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Ihr Stand wird nur auf diesem Gerät gespeichert und nirgendwohin übertragen.