Checkliste für die GeschäftsleitungIhre Verteidigungsakte.
Vor Gericht zählt nicht, ob Sie gehackt wurden. Sondern was Sie vorher getan haben und ob Sie es belegen können. 19 Punkte, für GmbH wie AG. Jeder nennt den Beleg, den ein Insolvenzverwalter später anfordern würde. Haken Sie nur ab, was Sie auch zeigen könnten.
Noch leer.0 von 19 Punkten belegt
01 / 05
Risiko kennen
0 / 3Was Sie wissen müssen, bevor Sie entscheiden
02 / 05
Entscheiden und protokollieren
0 / 3Was Sie später beweisen müssen
03 / 05
Delegieren
0 / 3Verantwortung abgeben, Kontrolle behalten
04 / 05
Umsetzen und testen
0 / 6Was wirklich schützt
05 / 05
Notfall und Policen
0 / 4Wenn es passiert, und was danach zählt
Wenn es passiert: die vier Uhren
24StundenNIS2-Erstmeldung an das BSI bei erheblichem Vorfall, ab KenntnisNIS2
72StundenDatenpanne an die Aufsicht, ab Bekanntwerden; NIS2-FolgemeldungDSGVO · NIS2
3WochenInsolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern; Höchstfrist ab InsolvenzreifeInsolvenzrecht
5JahreVerjährung der Organhaftung; börsennotiert zehnGesellschaftsrecht
Aus dem Vortrag „Gehackt wird das Unternehmen. Verklagt werden Sie.“ von Holger Loos, Fachanwalt für IT-Recht, SiDIT GmbH · sidit.de. Stand September 2026. Diese Liste ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Ihr Stand wird nur auf diesem Gerät gespeichert und nirgendwohin übertragen.