Microsoft Copilot ist ein leistungsstarker KI-Assistent, der nahtlos in bestimmte Microsoft 365-Anwendungen integriert ist. Für kleine und mittlere Unternehmen bietet er viele Vorteile, um den Arbeitsalltag effizienter zu gestalten und die Produktivität zu steigern. Doch neben den funktionalen Vorteilen ist es wichtig, die datenschutzrechtlichen Aspekte nicht aus den Augen zu verlieren. Insbesondere müssen Sie die Risiken, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden sind, sorgfältig prüfen, um die DSGVO-Konformität zu gewährleisten.

Was ist Microsoft Copilot und wozu dient er?

Microsoft Copilot basiert auf fortschrittlicher KI-Technologie und ist in verschiedenen Anwendungen wie Word, Excel, PowerPoint und Outlook integriert. Er unterstützt Sie bei einer Vielzahl von Aufgaben, von der Texterstellung über die Datenanalyse bis hin zur E-Mail-Verwaltung. Für Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung oder mit begrenzten Ressourcen bietet Copilot eine einfache Möglichkeit, KI-Technologie zu nutzen, ohne technisches Know-how zu benötigen. Copilot hilft Ihnen, komplexe Aufgaben schneller zu erledigen und Routinearbeiten zu automatisieren. Er kann beispielsweise in Word Textvorschläge machen, in Excel Daten analysieren, in PowerPoint automatisiert Präsentationen erstellen und in Teams Besprechungen protokollieren.

Datenschutzrechtliche Risiken bei der Nutzung von Microsoft Copilot

Obwohl Microsoft Copilot zahlreiche Vorteile bietet, birgt seine Nutzung auch erhebliche datenschutzrechtliche Risiken, die sorgfältig geprüft werden müssen. Ein erhöhtes Risiko interner Datenzugriffe besteht beispielsweise darin, dass Copilot Zugriff auf sämtliche Daten innerhalb eines Microsoft 365-Tenants hat. Dies kann dazu führen, dass unberechtigte interne Mitarbeiter auf personenbezogene Daten zugreifen, was einen Datenschutzvorfall darstellen könnte. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass die Berechtigungen streng nach dem Need-to-know-Prinzip vergeben werden. Zudem sind die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung oft unklar. Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Copilot erfordern eine detaillierte datenschutzrechtliche Prüfung, da für jede Art der Datenverarbeitung eine spezifische rechtliche Grundlage erforderlich ist. Unternehmen müssen die Betroffenen transparent informieren und, falls notwendig, eine Einwilligung einholen. Besonders problematisch könnte dies werden, wenn zum Beispiel Kundendaten für vertriebliche Zwecke ausgewertet oder Teams-Meetings automatisch protokolliert werden.

Ein weiteres Risiko stellt die automatisierte Entscheidungsfindung und das Profiling dar. Wenn Copilot Daten verarbeitet und darauf basierend Entscheidungen trifft, können diese unter die Bestimmungen der DSGVO zu automatisierten Entscheidungen fallen. Beispielsweise kann die automatische Bewertung des Arbeitsverhaltens von Mitarbeitern rechtliche Probleme aufwerfen.

Darüber hinaus besteht ein erhöhtes Risiko für Datenschutzvorfälle. Durch den Einsatz von Copilot könnten personenbezogene Daten versehentlich offengelegt werden, etwa wenn generierte Texte an die falschen Empfänger gesendet werden. Außerdem ist absehbar, dass Aufsichtsbehörden die Nutzung von Copilot kritisch prüfen werden. Unternehmen sollten sich auf mögliche Kontrollen vorbereiten und sicherstellen, dass sie alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Top-10 Maßnahmen zur Reduzierung des Datenschutzrisikos

Um die datenschutzrechtlichen Risiken bei der Nutzung von Microsoft Copilot zu minimieren, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:

Strukturierte Auflistung der Verarbeitungszwecke: 

Erstellen Sie eine detaillierte Liste der Zwecke, zu denen der Copilot eingesetzt werden soll. Sie können dies z.B. mit Ihrem Verarbeitungsverzeichnis kombinieren. Weisen Sie anschließend jedem Zweck die jeweilige Rechtsgrundlage gemäß DSGVO zu und definieren Sie die betroffenen Personen (z.B. Kunden, Mitarbeiter) sowie die spezifischen personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden. Transparenz ist hierbei entscheidend, um die DSGVO-Konformität zu gewährleisten.

Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA): 

Führen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch, um die Risiken der Datenverarbeitung für jeden spezifischen Einsatzzweck des Copilot zu bewerten. Stellen Sie sicher, dass organisatorische und technische Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um diese Risiken zu minimieren. Dokumentieren Sie die Ergebnisse und setzen Sie Maßnahmen zur Risikominderung um.

Klassifizierung personenbezogener Daten: 

Identifizieren Sie personenbezogene Daten, die als besonders sensibel gelten, und definieren Sie klare Richtlinien, welche Daten vom Copilot nicht verarbeitet werden dürfen. Dies hilft, das Risiko zu reduzieren, dass vertrauliche Informationen unbefugt genutzt oder weitergegeben werden.

– Berechtigungskonzept nach dem Need-to-know-Prinzip:

Implementieren Sie ein enges Berechtigungskonzept, das sicherstellt, dass nur Mitarbeiter, die tatsächlich auf bestimmte Daten zugreifen müssen, entsprechende Zugriffsrechte erhalten. Vermeiden Sie eine zu großzügige Vergabe von Berechtigungen und nutzen Sie Microsoft 365-Tools, um Berechtigungen zentral zu verwalten und regelmäßig zu überprüfen.

Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter: 

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig über den sicheren Umgang mit Microsoft Copilot und den damit verbundenen datenschutzrechtlichen Risiken. Sensibilisieren Sie sie für potenzielle Gefahren und die Bedeutung des Datenschutzes im Arbeitsalltag.

Erstellung von KI-Richtlinien:

Passen Sie Ihre internen Richtlinien zur Nutzung von KI-Technologien an oder erstellen welche, in denen Sie spezifische Regelungen für den Einsatz von Microsoft Copilot integrieren. Stellen Sie klare Vorgaben auf, welche Verarbeitungen erlaubt sind und welche nicht, um die datenschutzrechtlichen Risiken zu minimieren.

– Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV):

 Schließen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Microsoft ab, der Regelungen zu MS Copilot enthält und den Anforderungen von Art. 28 DSGVO entspricht. Dieser Vertrag sollte sicherstellen, dass Microsoft als Auftragsverarbeiter den Datenschutzstandards entspricht und angemessene Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergreift.

Durchführung von Interessenabwägungen:

Für Verarbeitungen, die Sie auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO stützen, sollten Sie eine gründliche Interessenabwägung vornehmen. Dokumentieren Sie die Ergebnisse und berücksichtigen Sie dabei die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.

– Integration in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: 

Stellen Sie sicher, dass alle durch Copilot ausgeführten Verarbeitungsvorgänge in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Ihres Unternehmens aufgenommen werden. Dies schafft Transparenz und erleichtert die Einhaltung der DSGVO.

Regelmäßige Überprüfung und Kontrolle: 

Unternehmen sollten regelmäßig überprüfen, ob die Nutzung von Copilot den aktuellen Datenschutzanforderungen entspricht, und entsprechende Kontrollmaßnahmen einführen.

Hinweis auf die Einbeziehung des Betriebsrates: 

Bei der Einführung von Microsoft Copilot ist es zudem unerlässlich, den Betriebsrat frühzeitig einzubinden. Dies ist gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) erforderlich, da der Einsatz von Software, die das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitern überwachen kann, der Mitbestimmung unterliegt. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat stellt sicher, dass neben datenschutzrechtlichen Aspekten auch arbeitsrechtliche Anforderungen berücksichtigt werden.

Fazit: Ist Microsoft Copilot DSGVO-konform einsetzbar?

Microsoft Copilot bietet kleinen und mittleren Unternehmen zahlreiche Chancen, ihre Effizienz zu steigern und den Arbeitsalltag zu erleichtern. Die Integration in Microsoft 365-Anwendungen ermöglicht es, komplexe Aufgaben zu automatisieren und produktiver zu arbeiten. Doch die Nutzung von Copilot bringt auch erhebliche datenschutzrechtliche Risiken mit sich, insbesondere im Hinblick auf die DSGVO. Unternehmen müssen sorgfältig abwägen, wie sie Copilot einsetzen und welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Um die Risiken zu minimieren, sind klare Datenschutzmaßnahmen, wie eine strukturierte Datenverarbeitung, Schulungen und strenge Berechtigungskonzepte, unerlässlich. Nur so kann die Balance zwischen den Vorteilen der KI-Technologie und der Wahrung des Datenschutzes gelingen. Beziehen Sie in jedem Fall frühzeitig Ihren Datenschutzbeauftragten in die Einführung des MS Copilot mit ein, um die Risiken im Einzelfall prüfen zu können. Denken Sie auch an die rechtzeitige Einbeziehung des Betriebsrates!

Als SiDIT GmbH sind wir in allen Fragen des Datenschutzes für Sie da! Kontaktieren Sie uns gerne auch bei der Einführung des Microsoft Copilot unter info@sidit.de


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