Update vom 10.01.2023: Eine italienische Datenschutz-Aufsichtsbehörde verhängte ein Bußgeld in Höhe von 2 Mio. € gegen Clubhouse, weil die Plattform an mehreren Stellen gegen die Persönlichkeitsrechte seiner Nutzer verstieß. So wurden die Betroffenen z. B. mangelhaft über die Verwendung ihrer Daten informiert, Audionachrichten ohne die Einwilligung der Nutzer übermittelt, Profile erstellt sowie Kontoinformationen ohne Angabe einer Rechtsgrundlage weitergegeben. Überdies begrenzte Clubhouse die Aufbewahrungsfristen für die erstellten Aufzeichnungen nicht. Die Aufsichtsbehörde machte es Clubhouse zur Auflage die Probleme abzustellen. Aus Sicht des Datenschutzes ist von der Nutzung von Clubhouse nach wie vor abzuraten.

Man kam im Januar nicht an ihr vorbei. Schon lange wurde keine App mehr so gehypt, wie diese: Clubhouse.

Die Audio-App macht sich selbst rar und exklusiv, da sie nicht einfach von jedem genutzt werden kann. Das ist nämlich nur auf Einladung von jemandem möglich, der bereits Mitglied und Nutzer der App ist. Zwischenzeitlich wurden Einladungen sogar online zum Verkauf angeboten.

Das Neue an der App: sie basiert nicht, wie andere Social-Media-Plattformen auf Bildern, Texten oder Videos. Clubhouse ist eine Audio-App. Es können Diskussionsräume erstellt werden, in denen jedes Clubhouse-Mitglied live an einer Diskussionsrunde teilnehmen kann.

Clubhouse und der liebe Datenschutz

Doch wie schaut es aus in puncto Datenschutz?

Auf den ersten Blick fällt auf, dass es eine Datenschutzerklärung lediglich in englischer Sprache gibt. Das ist im deutschsprachigen Raum suboptimal, da nicht pauschal davon ausgegangen werden kann, dass die Datenschutzhinweise von jedem verstanden werden. Außerdem findet man keine Kontaktdaten, für Datenschutzauskünfte in der EU. Das an sich widerspricht schon mal den Anforderungen der DSGVO.

Wenn man zu den Privilegierten gehört, die eine Einladung zu Clubhouse bekommen haben, wird man sogleich, wenn man sich angemeldet hat, aufgefordert, der App Zugriff auf alle gespeicherten Kontakte des Telefonbuchs zu geben. Nur wenn man das zulässt, kann man selbst auch Einladungen an Freunde verschicken. Erlaubt man der App schlussendlich den Zugriff auf die eigenen Kontakte, werden die Telefonnummern sogleich an die Unternehmens-Server in den USA gesendet. Kritisch ist das, weil die betroffenen Personen aus dem eigenen Telefonbuch diesem Vorgang nicht zugestimmt haben. Es ist davon auszugehen, dass die so erlangten und gespeicherten Telefonnummern zu Werbezwecken genutzt werden sollen.

Aufzeichnung der Gespräche

Außerdem muss man wissen, dass Gespräche, die in den einzelnen „Räumen“ innerhalb der App geführt werden, auf den Servern in den USA aufgezeichnet werden. Die Alpha Exploration Co., die Betreiberin der App, erklärt das in der Datenschutzerklärung damit, dass nur so gewährleistet werden kann, effektiv gegen sog. „Hatespeech“ oder andere durch Äußerungen begangene Straftaten vorgehen zu können. Allerdings würden die Aufzeichnungen gelöscht werden, sobald ein Chatraum gelöscht wird und keine derartigen Beschwerden geäußert wurden. Solange ein Chatraum existiert, bleiben auch die Aufzeichnungen der dort geführten Gespräche erhalten. Nicht klar ist, wer genau Zugriff auf diese Gesprächsaufzeichnungen hat.

Bereits Abmahnung erfolgt

Aufgrund der datenschutzrechtlichen Mängel, des Fehlens eines Impressums und weil die AGBs lediglich auf Englisch zur Verfügung gestellt werden, wurde die Alpha Exploration Co. als Betreiberin der App bereits von der Verbraucherzentrale Bundesverband abgemahnt.

Fazit

Die Idee hinter der App Clubhouse ist definitiv super. Sie bietet an sich eine tolle Möglichkeit des Austauschs, der Informationsgewinnung und eine tolle Diskussionsplattform. Aufgrund der gravierenden datenschutzrechtlichen Mängeln ist allerdings davon abzuraten, diese App zu nutzen. Und wenn man es doch möchte, sollte man den Zugriff auf das Adressbuch sperren.

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