Bieten Sie Ihren Arbeitnehmern das Arbeiten im Home-Office an? Wenn ja, liegen Sie damit voll im Trend und Sie bieten Ihren Angestellten ein attraktives Arbeitsmodell. Damit das Home-Office auch aus dem Blickwinkel des Datenschutzes gut gelingt, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten.
Laptops, Handys und WLAN
Im Home-Office sollten lediglich betriebliche Endgeräte (z.B. Notebooks) eingesetzt werden und keine privaten Endgeräte vom Arbeitnehmer genutzt werden dürfen. Gleichzeitig sollte Ihren Mitarbeitern die private Nutzung des dienstlichen E-Mailzugangs verboten werden. Nur durch diese Maßnahmen besteht im Falle längerer Krankheit oder dem Ausscheiden eines Mitarbeiters die Möglichkeit, auf die unternehmensinternen Daten und die E-Mail-Kommunikation z.B. mit Kunden zuzugreifen. Natürlich gilt auch im Home-Office, das Betriebssystem auf dem neuesten Stand zu halten und Hinweise der Antiviren-Software ernst zu nehmen. Die genutzten Diensthandys und Dienstlaptops sollten natürlich mit einem persönlichen Passwort gesichert sein und eine Verbindung zum Firmen-Server sollte ausschließlich über eine sichere VPN-Verbindung hergestellt werden. Zudem muss das WLAN-Netzwerk im Home-Office mindestens mit einer WPA2-Verschlüsselung gesichert sein und es dürfen öffentliche WLAN Netzwerke nur dann genutzt werden, wenn das Notebook ausreichend geschützt ist.
Sicherheit zu Hause
Außerdem ist im Home-Office besonders darauf zu achten, dass unbefugte Dritte (wie z.B. Familienangehörige) keinen Einblick in personenbezogene Daten erhalten. Dies erreicht man am besten, wenn sich das Home-Office in einem separaten, abschließbaren Raum befindet und Dritte den Bildschirm des Notebooks nicht einsehen können. Sobald der Mitarbeiter den Home-Office-Arbeitsplatz auch nur kurz verlässt, sollte er manuell den Desktop sperren und alle Unterlagen sicher in einem abschließbaren Schrank verstauen. Wenn betriebliche Akten und Daten transportiert werden, dürfen diese niemals unbeaufsichtigt sein. Soweit betriebliche Daten auf einer Festplatte oder einem USB-Stick mitgenommen werden, müssen diese Datenträger ausreichend verschlüsselt sein.
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