Nach wie vor arbeiten viele Arbeitnehmer (m/w/d) im Home-Office. Vermutlich wird dies auch nach der Corona-Pandemie so bleiben. In diesem Artikel zeigen wir Unternehmen, welche Datenschutz-Themen hierbei beachtet werden müssen. Zudem klären wir die Frage, ob der Arbeitgeber einen Mitarbeiter mittels eines Detektivs im Home-Office überwachen lassen darf.

Datenschutz im Home-Office und Überwachung von Mitarbeitern

Diese Themen sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Home-Office beachten

Im Home-Office ist besonders darauf zu achten, dass unbefugte Dritte (wie z.B. Familienangehörige) keinen Einblick in personenbezogene Daten erhalten. Dies erreicht man am besten, wenn sich das Home-Office in einem separaten, abschließbaren Raum befindet und Dritte den Bildschirm des Notebooks nicht einsehen können. Sobald der Mitarbeiter den Home-Office-Arbeitsplatz auch nur kurz verlässt, sollte er manuell den Desktop sperren und alle Unterlagen sicher in einem abschließbaren Schrank verstauen. Wenn betriebliche Akten und Daten transportiert werden, dürfen diese niemals unbeaufsichtigt sein. Soweit betriebliche Daten auf einer Festplatte oder einem USB-Stick mitgenommen werden, müssen diese Datenträger ausreichend verschlüsselt sein.

Zudem sollten im Home-Office lediglich betriebliche Endgeräte (z.B. Notebooks) eingesetzt werden und keine privaten Endgeräte. Gleichzeitig sollte Ihren Mitarbeitern die private Nutzung des dienstlichen E-Mailzugangs verboten werden. Nur durch diese Maßnahmen besteht im Falle längerer Krankheit oder dem Ausscheiden eines Mitarbeiters die Möglichkeit, auf die unternehmensinternen Daten und die E-Mail-Kommunikation z.B. mit Kunden zuzugreifen. Natürlich gilt auch im Home-Office, das Betriebssystem auf dem neuesten Stand zu halten und Hinweise der Antiviren-Software ernst zu nehmen. Die genutzten Diensthandys und Dienstlaptops sollten natürlich mit einem persönlichen Passwort gesichert sein und eine Verbindung zum Firmen-Server sollte ausschließlich über eine sichere VPN-Verbindung hergestellt werden.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie auch in diesem Blogbeitrag: https://sidit.de/blog/datenschutzkonformes-arbeiten-im-homeoffice

Arbeitgeber darf Mitarbeiter im Home-Office nicht mit einem Detektiv überwachen

Für Arbeitgeber bringt die Home-Office Situation zwei Konflikte mit sich. Zum einen müssen sie Ihren Arbeitnehmern, die im Home-Office arbeiten, vertrauen, dass diese Ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (z.B. Einhaltung der vorgegebenen Arbeitszeit) pflichtgemäß erfüllen. Zum anderen müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeiter die Datenverarbeitung im Home-Office datenschutzkonform vornehmen. Hierzu müssten sie regelmäßig Kontrollen des Arbeitsplatzes im Home-Office vornehmen. Daraus ergeben sich eine Reihe rechtlicher Fragen, sowohl aus dem Arbeitsrecht als auch aus anderen Rechtsgebieten. Hierzu muss der Arbeitgeber rechtlichen Rat einholen.

Im vorliegenden Fall ging es um folgendes: Ein Unternehmen ließ einen Mitarbeiter mit Hilfe einer Detektei überwachen, da es überprüfen wollte, ob der Arbeitnehmer sich an seine arbeitsvertraglichen Pflichten hielt. Hierbei fertigte die Detektei auch Fotos des Arbeitnehmers an. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg urteilte hierzu, dass die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers in unzulässiger Weise verletzt wurden. Das Gericht befand, dass auch im Rahmen von § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG eine Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Vorfeld hätte vorgenommen werden müssen. Damit die Überwachung mittels eines Detektivs zulässig gewesen wäre, hätte ein auf konkrete Tatsachen gegründeter Verdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegen müssen. Eine Überwachung ins Blaue hinein sei hingegen unzulässig gewesen.

Wir raten Ihnen aus Datenschutz-Sicht dringend von solchen Überwachungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeiter ab. Bevor Sie eine solche Maßnahme ergreifen, sollten Sie unbedingt eine umfassende rechtliche Prüfung, auch mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, durchführen.

Suchen Sie einen kompetenten Datenschutzbeauftragten? Sie erreichen uns unter: info@sidit.de oder 0931 – 780 877-0

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